Dr. Ulrich Busch Arzt für Allgemeinmedizin
0 2556 50300
Title Image

Leistungen

Ordinationsleistungen im Überblick

Laut WHO-Deklaration von Alma Ata 1978 und dem WHO World Health Report 2008 sollte ein Hausarzt als Spezialist in verschiedenen Kernkompetenzen wie Problemlösung oder Gemeinschaftsorientierung ausgebildet sein.

Auszug daraus: […] Der Hausarzt kümmert sich also um die einzelnen im Kontext der Familie … [und die] klinisch zuständige Pflege vor dem persönlichen und psychologischen Hintergrund der anvertrauten Bevölkerung. Darüber hinaus nimmt er die persönliche Verantwortung für die Bereitstellung von umfassender und kontinuierlicher Betreuung für seine Patienten wahr und stellt diese sicher. […]

Die Leistungen in der Ordination Dr. med. univ. Ulrich Busch MSc. in Großkrut umfassen:

  • Allgemeinmedizin
  • Reisemedizin
  • Labordiagnostik
  • Kinderuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchung
  • Hausbesuche
  • Geriatrie
  • Patientenverfügung
  • Versicherungen

Besonderes Augenmerk legt Dr. Busch auf die Gesundenuntersuchung. Werden Erkrankungen im Anfangsstadium diagnostiziert, sind die Heilungschancen sehr gut! Bitte fragen Sie in der Ordination nach, gerne erklären wir Ihnen den Ablauf.

Dr. med. univ. Ulrich Busch MSc. und das Ordinationsteam in Großkrut freuen sich schon auf Sie!

Unsere Leistungen im Detail

Wir wollen eine problemorientierte partnerschaftliche Patientenversorgung in gesunder Umgebung am Puls der Zeit für Sie gestalten! Verantwortungsvolle Zuwendungsmedizin mit partnerschaftlicher Arzt-Patienten-Beziehung im Mittelpunkt. Die wohnortnahe, patientenorientierte Versorgung, generationengerecht am Puls der Zeit mit ausreichend Zeitvorrat fü̈r Ihre medizinischen Anliegen liegt uns am Herzen.

Sie finden hier ein auf Ihre Gesundheitsinteressen geschultes Team vor, welches sich engagiert und motiviert um Ihre persönliche ärztliche Versorgung bemüht. Scheuen Sie sich nicht, auch ausgefallene Wünsche oder Anfragen an uns zu richten!

Das Leistungsangebot unserer Praxis gründet im Wesentlichen auf zwei Säulen:

  1. dem Stand der medizinischen Kunst
  2. dem Kassenvertrag mit den Sozialversicherungsträgern

Grundsätzlich orientiert sich daher mein medizinisches Angebot der Patientenbehandlung an:

  1. dem hippokratischen Prinzip des „primum nil nocere“ (zu allererst gilt es, nicht zu schaden)
  2. dem Grundsatz der Sozialversicherungsträger (zit. nach Univ.Prof. Dr. Ofner, Ärztemagazin 17/2008):

[…] Nach den derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen muss die Krankenbehandlung „ausreichend“ und „zweckmäßig“ sein und darf das Maß des „Notwendigen“ nicht übersteigen (Anm.: z.B. § 133 Abs 2 ASVG). Nach der Rechtsansicht des OGH hat die Auslegung der genannten unbestimmten Begriffe „ausreichend“, „zweckmäßig“ und „notwendig“ über berufsrechtliche Kriterien zu erfolgen. Der OGH bindet die Leistungspflicht der Krankenkassen somit an die Vorgaben der medizinischen Wissenschaft. Es besteht demnach die Verpflichtung, die von den Ärzten lege artis verrichteten diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu tragen. Da das Papier der Sozialpartner ausdrücklich vorsieht, dass die Reform zu keiner Verschlechterung der Patientenversorgung führen darf, wird sich an dieser Grundlage auch künftig nichts verändern. […]

Freilich ergeben sich aus den unterschiedlichen Angeboten der gesetzlichen, aber auch der privaten Krankenversicherungsträger im Alltag relevante Leistungsunterschiede – wie sie Ihnen am Beispiel einbehaltener Selbstbehalte sowie von Impfaktionen und Kur- oder Heilmittelzuschüssen sicher bekannt sind.
Gerne stehen wir Ihnen bei diesem Fragenkomplex hilfreich zur Seite! Sie finden in den Praxisräumlichkeiten Informationen darüber, welche Leistungen von den Krankenkassen übernommen werden und welche privat, d.h. außerhalb Ihres gesetzlichen Leistungsanspruchs, von Ihnen bar zu erstatten sind.

X